Sachwalterfunktion
in gerichtlichen und aussergerichtlichen Nachlassverträgen
Gerichtliche Nachlassverträge:
Der Richter bewilligt eine Stundung und wir führen den Nachlass mit Prozentvergleich oder Vermögensabtretung durch.
Aussergerichtliche Nachlassverträge:
Wir beraten und vertreten Sie beim Abschluss eines aussergerichtlichen Nachlassverfahrens.